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Berichte über "Negativzinsen"

Post 20. November 2013 By In 2013

In verschiedenen Medien ist in den letzten Tagen erneut zu lesen, dass die EZB über „Negativzinsen“ nachdenkt. Hierunter ist im ersten Moment zu verstehen, dass die EZB den sogenannten Einlagesatz (oder auch: Einlagefazilität) auf einen negativen Prozentsatz setzt. Geschäftsbanken, die über einen Überschuss an Zentralbankgeld verfügen, können es „über Nacht“ (also sehr kurzfristig) zum Einlagesatz bei der Notenbank anlegen. Gegenwärtig liegt der Zinssatz für derartige „Overnight“-Geschäfte bei 0 %. Als Alternative können sich ...

 die Geschäftsbanken solche Mittel auch untereinander leihen, sofern sie sich vertrauen (Interbankenmarkt). Ein negativer Einlagesatz bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass „Kosten“ auf Sparguthaben anfallen, wie in einigen Berichten zu lesen ist. Diesen könnte man leicht entgehen, indem man sein Guthaben abhebt und in Form von Banknoten zu Hause bunkert. Deshalb stehen die oben geschilderten Überlegungen nicht in Verbindung mit dem Gedanken des fließenden Geldes. Hier wird eine Nutzungsgebühr auch auf Bargeld, um dem Horten von Geld entgegenzuwirken, erhoben. Eine Nutzungsgebühr zwischen 4 und 8 % p.a. ist funktional, um das Geld im gleichmäßigen Fluss zu halten. Wer langfristig Geld anlegt und es deshalb einen anderen Marktteilnehmer zu Verfügung stellt, hat keine Gebühren zu tragen. Damit ist langfristiges Sparen auch bei fließendem Geld ohne weiteres möglich. Inflation als destruktive Umlaufsicherung (wie im aktuellen Geldsystem) ist bei Geldsystemen in Form des fließenden Geldes nicht mehr notwendig. Entscheidend ist, dass sich alle Darlehen um den Betrag der Guthabenszinsen bei fließendem Geld verbilligen. Da über 80 % der Menschen immer mehr Schuldzinsen zahlen (über eigene Darlehen, beim Einkauf und beim Steuern zahlen), als sie in der Lage sind, Guthabenszinsen zu generieren, ist fließendes Geld schon rein rechnerisch für die absolute Mehrheit der Bevölkerung von großem Vorteil.

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