das Aggregat M1 (ich verwende vorsätzlich nicht den Begriff „Geld“-Menge, da er irreführend ist) 5.818 Mrd. €. Berechnet man hierauf eine Umlaufgebühr von 6 % p.a., ergeben sich 349,08 Mrd. €. Dieser Betrag bezieht sich demnach auf alle 18 europäischen Länder, die den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel verwenden. Der Bundeshaushalt von Deutschland liegt bereits in der Nähe dieses Betrages. Insofern möchte ich richtigstellen, dass die Gebühr kein staatliches Finanzierungsinstrument ist, sondern den gleichmäßigen Geldumlauf sichern soll.
Des Weiteren muss diskutiert werden, wohin die vereinnahmte Gebühr fließt. Die Wirtschaftsleistung kann in Bereichen, in denen es eine Bedarfsdeckung eingestellt hat (Beispiel: Wohnraum), abgeschmolzen werden. Dann wird auch weniger Geld im Kreislauf benötigt. Diese Geldmengenreduzierung könnte eine unabhängige Währungskommission über die konstruktive Geldumlaufsicherungsgebühr organisieren.
Ich empfehle auch nicht die Verwendung des Begriffes „Negativzinsen“ in Verbindung mit fließendem Geld. Dieser Begriff trägt eine unglückliche Konnotation. Fließendes Geld beendet die zinsbedingte Umverteilung, fließendes Geld nimmt der Wirtschaft den zinsbedingten Wachstumszwang, schützt damit Mensch, Tier und die Natur, um nur zwei Vorteile zu nennen. Auch kann man der Gebühr leicht entgehen, man gibt sein Geld aus oder legt es mittel- langfristig an, wenn man es aktuell nicht benötigt.
Darüber hinaus werden täglich verfügbare Sichteinlagen stark abschmelzen, sobald sie mit Kosten belegt werden. Das gerade ist auch der Sinn einer solchen Gebühr. Auf diese Weise entstehen Einlagen mit längeren Fristen bez. der Verfügbarkeit. Insofern sind auch längerfristige Ausleihungen möglich, ohne, dass das entsprechende Institut unkalkulierbare Risiken eingehen muss.
In gewisser Weise kann man als Vergleich den Bundesbankgewinn heranziehen. Dieser lag in den vergangenen 10 Jahren bei durchschnittlich 3,24 Mrd. €. Der Gewinn der Bundesbank wird an den Bund abgeführt.
Steffen Henke