Darüber hinaus gibt es viele weitere Variablen. Wohnt der Darlehensnehmer überhaupt noch im ursprünglich finanzierten Objekt oder hat er die Immobilie verkauft? Welche Sondertilgungen hat er vorgenommen, gegebenenfalls ist das Darlehen weit vor Renteneintritt längst zurückgezahlt. Dies hängt unter anderem auch davon ab, welcher Tilgungssatz später vereinbart wird.
Nun können Darlehensnehmer private Sparverträge vorlegen, um zu beweisen, dass sie sich die Darlehensrate auch mit Rentenbeginn locker leisten können. Manche Banken akzeptieren allerdings vor allem klassische Rentenversicherungen. Bei solchen Verträgen werden vom deutschen Versicherer über 90 % des Anlagestocks in verzinslichen Papieren gehalten. Es hat sich leider noch nicht herumgesprochen, dass bei notwendiger radikaler Reduzierung von Verschuldung (z. B.: Staatsschulden, Hinweis: Griechenland 2012) auch die den Schulden (Verpflichtungen) gegenüberstehenden Guthaben tangiert werden müssen. Also wie hoch wird der Verlust bei solchen klassischen Verträgen ausfallen, sobald das Geldsystem wegen seines eingebauten Fehlers noch stärker an seine Grenzen stößt, als es bereits heute schon sichtbar ist?
Sparverträge, die auf Sachwerten (z. B.: Aktienfonds) beruhen, werden von einigen Banken dagegen nur mit großen Abschlägen oder gar nicht akzeptiert. An diesem Beispiel kann man gut erkennen, wie eine ganze Branche auf falsche Annahmen setzt. Guthaben und Schulden sind dank Zins und Zinseszins exponentiell gestiegen. Ein solches Wachstum funktioniert nur zeitlich begrenzt. Damit zukünftig Einlagen nicht immer wieder in regelmäßigen Abständen vernichtet werden, sollten wir auf ein alternatives Geldsystem umsteigen. Viele kennen es bereits unter dem Namen: Fließendes Geld!
Steffen Henke