Haben Sie diese, oft mit Entsetzen verbundene, Botschaft in den letzten Tagen auch aus Ihrem Umfeld gehört? Ursache für diese Aussage ist die Bekanntgabe der Thüringer Skatbank, Zinsen auf Sparguthaben zu erheben. Doch wer ist betroffen? Von dieser Maßnahme werden nach Veröffentlichungen Sichteinlagen auf Girokonten größer 2 Millionen € und Guthaben auf Tages-„Geld“-Konten über 3 Millionen € tangiert. Doch warum werden solche Entscheidungen überhaupt von Geldinstituten gefällt? Kundeneinlagen werden in einer Bankbilanz als „Verbindlichkeit gegen Nichtbank“ auf der Passivseite verbucht. Eine Bank ist nun bestrebt, diese Mittel einzusetzen, zum Beispiel als Kredite zu vergeben. Bei täglich verfügbaren Einlagen würde eine Bank jedoch hohe Risiken eingehen, wenn sie zum Beispiel im großen Stil langfristige Kreditverträge verkauft, denn die Kreditbeträge fließen über einen längeren Zeitraum zurück, die diesen Aktiva gegenüberstehenden Passiva können jedoch vom Einleger täglich abgezogen werden. Bei der Betrachtung der Laufzeiten von Einlagen und Krediten spricht man von der sogenannten Fristentransformation. Man will also den Gläubiger mit den Zinsen auf seine Einlage motivieren, die Mittel entweder abzuziehen oder längerfristig zu binden, damit dann das Geldinstitut diese Mittel anders verwenden kann.
Doch die Angst geht in der Bevölkerung um, dass bald auch geringere Einlagen mit Zinsen belegt werden. Im Medienmainstream kommen intensiv Begriffe mit negativer Konnotation zum Einsatz. Vom Negativ- oder Strafzins ist die Rede und so fühlt sich auch der(die) Kleinsparer(in) von dieser Entwicklung schnell bedroht. Erstaunlich nur, dass noch zu oft der Vorgang zu oberflächlich bewertet bleibt. Wenn ein(e) Anleger(in) die so hochgeschätzten Guthabenszinsen auf sein(ihr) Sparvermögen generiert, könnte einem(r) Betrachter(in) auch die Frage in den Sinn kommen, ...