Am 21.03.2016 trat die sogenannte Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft. Die Vorgaben aus Brüssel mussten in nationales Recht umgesetzt werden. Unter anderem sind Banken jetzt verpflichtet zu prüfen, ob der Kapitaldienst für eine Immobilienfinanzierung zum Renteneintritt vom Darlehensnehmer noch getragen werden kann. Bei Darlehensnehmern, die deutlich älter als 50 Jahre sind und entsprechend hohe Restschulden (besser: Restverpflichtungen) zum Renteneintritt gegeben sind, mag das nachvollziehbar sein.
Kreditinstitute legen die neuen Vorgaben ...