2018 hat der Gesetzgeber eine Weiterbildungsverpflichtung (§ 34 d GewO) für Personen, die beruflich im Versicherungswesen aktiv sind (z. B.: Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, usw.) eingeführt. Seitdem sind von den betreffenden Gewerbetreibenden 15 Stunden Fortbildung im Kalender zu absolvieren.
Bis 2019 fanden in diesem Zusammenhang vor allem Präsenzveranstaltungen statt. Die Selbständigen trafen sich bei den von ganz verschiedenen Initiatoren angebotenen Veranstaltungen, erfuhren Neues, tauschten sich aus und diskutierten fachspezifische Fragestellungen. Oft konnte man von auch herzlichen Begegnungen sprechen, gerade dann, wenn Menschen zusammenkamen, die sich aus anderen Ereignissen bereits gut kannten.
Mit den regierungsseitigen Maßnahmen ...