Auch in der FAZ taucht am 31.05.2014 ein Artikel auf, der sich zumindest indirekt mit fließendem Geld beschäftigt. Kritisch zu bewerten ist seine Überschrift: „Wer braucht eigentlich noch Bargeld?“ Bargeld ist ein demokratisches Recht und ermöglicht anonyme Zahlungsvorgänge. Ich meine also damit keineswegs Transaktionen im Rahmen krimineller Aktivitäten. Auch hätte die Instanz, die über den Zugang zu ausschließlich elektronischem Geld entscheiden kann, eine überdurchschnittlich machtvolle Position.
So wird in dieser Veröffentlichung zuerst der negative Einlagenzins (Geschäftsbank parkt Zentralbankgeld bei der zuständigen Zentralbank zu diesem Zins) und dessen Effizienz behandelt. Doch fortführend ist folgendes zu lesen: „Sehr viel wirksamer wäre vermutlich ein negativer Zins, wenn er auf die Konten von Privatpersonen und Unternehmen bei Geschäftsbanken angewendet werden könnte.“. Auffällig ist, ...